top of page
Pride Parade

UNSERE SATZUNG

Liberale Schwule, Lesben, Bi, Trans und Queer

Landesverband Nordrhein-Westfalen

§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

(1) NAME

Der Verband trägt den Namen Liberale Schwule und Lesben- Nordrhein-Westfalen und ist die Organisation des Bundesverbandes der Liberalen Schwulen und Lesben für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen.“ durch „Der Verband trägt den Namen Liberale Schwule, Lesben, Bi, Trans und Queer NRW, abgekürzt als LiSL NRW und ist die Organisation des Bundesverbandes der Liberale Schwule, Lesben, Bi, Trans und Queer e.V. für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen.“

 

(2) SITZ

Der Sitz des Landesverbandes ist Düsseldorf.

 

(3) GESCHÄFTSJAHR

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 GRUNDSÄTZE

(1) STELLUNG

LiSL NRW ist eine der liberalen Idee verpflichtete Untergliederung mit dem Ziel, die Lebensverhältnisse lesbischer, schwuler, trans-, bisexueller und intersexueller Menschen und von Menschen die eine feste Kategorisierung Ihrer sexuellen Identität oder Genderidentität ablehnen zu fördern und tritt für eine offene und freie Gesellschaft ein, in der die Menschenwürde die Basis darstellt.

 

(2) UNTERORDNUNG

Der Landesverband ist dem Bundesverband Liberale Schwule, Lesben, Bi, Trans und Queer e.V. untergeordnet.

 

(3) KOOPERATION

Der Verband kooperiert mit der FDP und ihren Vorfeldorganisationen.

§ 3 MITGLIEDSCHAFT

(1) VORAUSSETZUNGEN

Mitglied der LiSL kann jeder und jede liberal Gesinnte werden, die oder der mindestens 16 Jahre alt ist, und keiner mit der FDP konkurrierenden Partei bzw. Wählervereinigung oder deren Vorfeldorganisationen oder Scientology oder einer durch den Verfassungsschutz beobachteten Organisation angehört.

 

(2) ERWERB

Die Aufnahme von Personen, die zum ersten Mal einen Aufnahmeantrag stellen oder nach einem Austritt erneut die Aufnahme beantragen, erfolgt auf Beschluss des Bundesvorstandes. Die Aufnahme wird schriftlich bestätigt.

 

(3) MITGLIEDSCHAFT IN DER FDP

Das passive Wahlrecht zum Landesvorsitzenden und seiner Stellvertreter ist an die Mitgliedschaft in der Freien Demokratischen Partei Deutschlands (FDP – Freie Demokraten) gebunden.

 

(4) ENDE DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft endet mit dem schriftlich gegenüber dem Bundesvorstand erklärten Austritt, dem Eintritt in eine politisch konkurrierenden Organisation oder Partei, dem Ausschluss oder dem Tod.

 

(5)MITGLIEDERDATEN

Der Verband führt unter Beachtung des Datenschutzrechtes eine zentrale Mitgliederdatei.

§ 4 Gliederung

(1)  Der Landesverband Nordrhein-Westfalen kann sich in unselbstständige Regionalgruppen gliedern. Geographische Grenzen der Gliederungen orientieren sich dabei soweit wie möglich an denen der Bezirke der FDP NRW, wobei eine Regionalgruppe die Gebiete mehrerer FDP-Bezirke umfassen kann.

 

(2)  Die Gründung und Auflösung von Regionalgruppen erfolgt durch die Landesmitgliederversammlung.

 

(3)  Die Regionalgruppen sind an die Landessatzung gebunden. §4 Absatz 5 der Bundessatzung gilt analog für die Regionalgruppen, wobei den Regionalgruppen eine eigene Kassenführung untersagt ist.

 

(4)  Der Vorstand einer Regionalgruppe besteht aus einem Vorsitzenden, mindestens einem und bis zu zwei Stellvertretern sowie bis zu 2 Beisitzern.

 

(5)  Gibt es in einer Region keine Regionalgruppe, so kann der Landesvorstand einen oder eine Regionalbeauftragte(n) für diese oder mehrere Regionen benennen, der/die Ansprechpartner(in) für Mitglieder und Öffentlichkeit ist.

 

(6)  Ist in einer Regionalgruppe mehr als zwei Jahre und drei Monate keine Vorstandswahl erfolgt, so kann der Landesvorstand die Amtszeit des Regionalvorstandes beenden und mit einer Ladungsfrist von vier Wochen zu einer Mitgliederversammlung der Regionalgruppe einladen.

§ 5 WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN

(1) WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN

Wahlen zum Vorstand sind geheim. Im Übrigen erfolgen Wahlen, soweit in dieser Satzung nicht anders bestimmt ist, offen, wenn kein Wahlberechtigter oder Kandidat widerspricht. Wahlen sind mit der Tagesordnung schriftlich anzukündigen. Abstimmungen erfolgen offen. Für Versammlungen kann schriftliche Abstimmung vorgesehen werden.

 

(2) MEHRHEITEN

Bei Wahlen und Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der Stimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.

§ 6 ORGANE

(1) ORGANE

Die Organe des Verbandes sind dem Rang nach

1.die Mitgliederversammlung

2.der Landesvorstand.

 

(2) BESCHLUSSFÄHIGKEIT

Die Organe sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden sind.

§ 7 LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG

(1) STELLUNG

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes.

 

(2) AUFGABEN

Die Mitgliederversammlung hat folgende unübertragbare Aufgaben:

1. Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes.

2. Änderung der Satzung.

3. Umgliederung oder Auflösung des Landesverbandes.

 

(3) EINBERUFUNG UND TEILNAHME

Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich (ordentliche Mitgliederversammlung). Sie ist ferner auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag der Hälfte der Mitglieder innerhalb von vier Wochen einzuladen (außer ordentliche Mitgliederversammlung).

Mitgliederversammlungen werden mit einer Frist von vier Wochen unter Vorschlag einer Tagesordnung durch den Vorstand mittels Einladung in Textform an alle Mitglieder einberufen.

Die Schriftform der Einladung kann durch Übersendung in elektronischer Form ersetzt werden, wenn dem Landesverband eine E-Mail-Adresse vorliegt.

 

(4) ANTRÄGE

Anträge müssen zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein. Der Vorstand ist an diese Antragsfrist nicht gebunden. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge beträgt drei Wochen. Dringlichkeitsanträge sind analog der Geschäftsordnung der FDP zulässig.

 

(5) REDERECHT

Auf der Mitgliederversammlung sind redeberechtigt alle Mitglieder der Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer.

 

(6) TAGUNGSPRÄSIDIUM

Nach Eröffnung der Mitgliederversammlung werden die Protokollführer sowie gegebenenfalls ein Wahlausschuss gewählt. Das Protokoll ist von den Mitgliedern des Tagungspräsidiums zu prüfen und abzuzeichnen. Innerhalb eines Monats ist es vom Vorstand zu genehmigen.

 

(7) STIMMBERECHTIGUNG

Stimmberechtigt ist jedes Mitglied von LiSL Deutschland, welches dem Landesverband NRW als Mitglied zugeordnet ist. Das Stimmrecht wird bei ausstehender Beitragszahlung entzogen. Näheres regelt die jeweils geltende Finanzordnung.

§ 8 LANDESVORSTAND

 

(1) ZUSAMMENSETZUNG

Der Vorstand besteht aus

1. dem/ der Landesvorsitzenden

2.  zwei gleichberechtigten stellvertretenden Landesvorsitzenden welche den geschäftsführenden Vorstand bilden, sowie

3.  bis zu sechsgleichberechtigten Beisitzern, deren Zahl von der Mitgliederversammlung zu Beginn der Wahlen zum Landesvorstand festgelegt wird.

 

(2) FINANZBEAUFTRAGTE

Eine Person des geschäftsführenden Landesvorstandes übernimmt die Funktion des bzw. der Finanzbeauftragten, diese Funktion kann nicht durch die oder den Landesvorsitzenden übernommen werden.

 

(3) WAHL

Die Mitglieder des Vorstandes werden in getrennten Wahlgängen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich; bei Stimmengleichheit findet der zweite Wahlgang als Stichwahl statt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so wird ein Nachfolger auf der nächst[1]folgenden Mitgliederversammlung für die noch verbleibende Amtszeit gewählt. Die Abwahl des Vorstandes kann nur durch konstruktives Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen

Die Regelung zu Mehrheitsregeln in den einzelnen Wahlgängen richten sich nach der Geschäftsordnung der FDP auf Bundesebene.

 

(3) AUFGABEN

Der Vorstand entscheidet über die an ihn verwiesenen und an ihn gerichteten Anträge, führt Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und erledigt die laufenden politischen und organisatorischen Aufgaben des Landesverbandes NRW. Er erstattet der Mitgliederversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Die bzw. der Finanzbeauftragte erstattet jährlich einen Bericht über die Verwendung der Landesmittel.

 

(4) VERTRETUNG DES VERBANDES

Die gerichtliche Vertretung erfolgt durch den Bundesverband. 

Der Landesvorsitzende stellt die oberste Repräsentanz nach außen dar. Er kann jederzeit für LiSL NRW sprechen und Stellungnahmen abgeben; dafür strebt er die Abstimmung mit dem Vorstand an. Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands beachtet er entsprechend. Anderen Mitgliedern des Vorstands kann eine entsprechende Außendarstellungsfunktion anlassbezogen und/oder für besondere Themen durch Vorstandsbeschluss übertragen werden.

 

(5) VERTRETUNG GEGENÜBER DEM BUNDESVERBAND

Alle Mitglieder können sich an den Bundesvorstand wenden, dabei obliegt dem Landesvorstand die Aussprache über Verbandsangelegenheiten.

§ 9 SATZUNGSREGELUNGEN

(1) SATZUNGSÄNDERUNGEN

Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Anträge auf Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sein.

 

(2) Die Landessatzung untersteht der Bundessatzung. Regelungen dieser Landessatzung, die mit den geltenden Regelungen der Bundessatzung unvereinbar sind, treten soweit zurück und verlieren in dem Ausmaß ihre Wirkung wie es notwendig ist, den kollidierenden Regelungen der Bundessatzung Geltung zu verschaffen.

 

(3) Satzungsänderungen sind durch den Landesvorstand vier Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Mitglieder zu versenden.

§ 10 AUFLÖSUNG

Die Auflösung des Landesverbandes bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder. Ein Antrag auf Auflösung muss den Mitgliedern zehn Wochen vor der Mitgliederversammlung zugegangen sein.

§ 11  INKRAFTTRETTEN

(1) GRÜNDUNG

Die ursprüngliche Satzung, beschlossen durch die Gründungsmitglieder, trat mit dem Tag der Verabschiedung unverzüglich in Kraft (Köln, 27. Mai 2011)

 

(2) ÄNDERUNGEN:

Diese Fassung enthält die Änderungen durch die Mitgliederversammlungen am:

05.09.2020

23.09.2023

bottom of page