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Stellungnahme zur Pressemitteilung der BÄK vom 15.05.2021

Wissenschaftlich Evident: Sexuelle Identität ist kein Risikofaktor für Blutspenden – Stellungnahme zur Pressemitteilung der BÄK vom 15.05.2021


Mit großer Verwunderung nimmt LiSL NRW die jüngste Pressemitteilung der Bundesärztekammer zur Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen Männern bei der Blutspende zur Kenntnis. In der am 15. Mai, nur wenige Tage vor dem IDAHOBIT veröffentlichen Pressemitteilung mit dem Titel "Wissenschaftliche Evidenz ist nicht verhandelbar" verwehrt sich die BÄK gemeinsam mit weiteren Verbänden des Vorwurfs der Diskriminierung. Aus Sicht von LiSL NRW ist das aber ein mehr als ungeeigneter Versuch und zeigt nur wie Uneinsichtig die BÄK ist, dass die aktuelle Praxis klar diskriminierend ist.



Die Bundesärztekammer hat nur wenige Tage vor dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) eine Pressemitteilung zum Blutspendeverbot für Homo- und Bisexuelle Männer mit dem Titel: "Wissenschaftliche Evidenz ist nicht verhandelbar" veröffentlicht.


Die Argumentation der BÄK und der weiteren Unterzeichner:innen dabei ist, dass die Wissenschaftliche Evidenz für ein Blutspendeverbot spräche. Gleichzeitig verwehren sich die Verfasser vor einer Einmischung durch Geselllschaft und Politik. Dazu schreibt die BÄK "In aller Entschiedenheit verwahrt sich die Bundesärztekammer gegen die in der Öffentlichkeit ebenso wie in Teilen der Politik verbreitete Unterstellung einer Diskriminierung bei der Blutspende. Es ist ein unglückliches Missverständnis, wenn verhaltensassoziierte, epidemiologisch begründete Infektionsrisiken, die ab der Beendigung des Risikoverhaltens zu einer zeitlich begrenzten Rückstellung von der Blutspende führen, fälschlicherweise mit einem Verbot oder gar mit Diskriminierung verwechselt werden."


Dieser Auffasung widerspricht Dr. Patrick Guidato, Stellvertretender Landesvorsitzender von LiSL NRW und promovierter Biochemiker deutlich "Die aktuell vorliegende wissenschaftlichen Evidenz hat ein klares Problem: sie beruht auf der willkürlichen Einteilung in besteimmte Gruppen und betrachtet dabei nicht den wirklichen Risikofaktor: Das individuelle Risikoverhalten von Personen."


Aus Sicht von LiSL NRW ist klar, dass das individuelle Risikoverhalten erfasst und bei der Zulassung zur Blutspende berücksichtigt werden muss, denn die Sicherheit von Blutprodukten darf nicht gefährdet werden. "Danach wird aber in der aktuellen Praxis gar nicht gefragt und das wird von uns und vielen anderen seit Jahren kritisiert." erklärt Dr. Guidato. "Statt nach individuellen Risikoverhalten zu fragen, wird das gruppenbezeogene Risikoverhalten ermittelt und als Gradmesser genommen. Da kann sich die Bundesärztekammer dann auch auf den Kopf stellen, das ist und bleibt diskriminierend. Das führt nämlich zu Situationen in denen ein schwuler Mann, der seit Jahren mit einem festen Partnern zusammenlebt und beide lediglich Sex innerhalb der Beziehung haben, aufgrund seiner Sexuellen Identität von der Blutspende ausgeschlossen wird, und damit genau wie ein heterosexueller Mann in der Sturm und Drang-Phase mit stetig wechselnden Sexualpartnerinnen behandelt wird. Das ist gruppenbezeogene Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität."


Als LiSL NRW sehen wir es dementsprechend als Aufgabe von Politik und Gesellschaft an, hier auf die BÄK und weitere Akteure einzuwirken und diese Diskriminierung endlich zu beenden. Dabei unterstützen wir auch die FDP und die FDP Bundestagsfraktion bei Ihren Initiativen zur Beendigung dieser Diskriminierung ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz.



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